Ablauf
Sieben Schritte von der ersten Messung bis vier Wochen nach der Eröffnung.
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als Nächstes passiert und was Sie dafür in der Hand haben.
Warum wir das so ausführlich beschreiben.
Weil fast jeder, der schon einmal umgebaut hat, dieselben vier Erfahrungen gemacht hat: Niemand koordiniert. Der Termin verschiebt sich. Das Budget wächst. Und am Ende fühlt sich keiner zuständig.
Auf jede dieser vier Erfahrungen antwortet unser Ablauf mit etwas Konkretem — mit einem Dokument, das Sie in der Hand halten, oder mit einem Zeitpunkt, an dem etwas Bestimmtes passiert. Nicht mit einem Versprechen. Versprechen haben Sie vermutlich schon einmal bekommen.
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1
Ortstermin, 60 bis 90 Minuten
Wir kommen zu Ihnen in den Raum, messen auf und fotografieren. Dann fragen wir die Dinge ab, die später alles entscheiden: Wo liegen Wasser und Strom, und wie weit lassen sie sich verlegen? Wie viele Arbeits- oder Behandlungsplätze brauchen Sie wirklich, nicht im besten Fall? Was steht im Mietvertrag zum Rückbau? Wann wollen Sie eröffnen, und was passiert, wenn es zwei Wochen später wird?
Es kommt die Person, die das Projekt später auch führt — nicht ein Vertriebsmitarbeiter, der danach übergibt. Der Termin ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
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2
Raumkonzept und Kostenrahmen, innerhalb von zehn Werktagen
Sie erhalten einen maßstäblichen Grundriss mit Möblierung und eingezeichneten Laufwegen — in zwei Varianten, damit Sie etwas zum Vergleichen haben statt nur etwas zum Abnicken.
Dazu einen Kostenrahmen, der nach Gewerken gegliedert ist: was der Trockenbau kostet, was die Elektrik, was der Boden, was die Möbel. Nicht eine Zahl, sondern eine Struktur. So sehen Sie, woran sich drehen lässt, wenn das Budget nicht passt — und müssen nicht das ganze Projekt infrage stellen.
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3
Festlegung und Leistungsverzeichnis
Bevor jemand anfängt, steht jede Position schriftlich: Bodenbelag mit Typ und Menge, Anzahl und Position der Steckdosen, Oberflächen und Beschläge der Möbel, Anzahl und Art der Leuchten. Was nicht darin steht, wird nicht berechnet.
Wenn Sie während der Ausführung etwas ändern wollen — und das kommt fast immer vor — bekommen Sie den Nachtrag vorher schriftlich, mit Preis und Auswirkung auf den Termin. Erst nach Ihrer Freigabe wird gearbeitet. Genau daran platzen Budgets sonst: an Änderungen, die mündlich vereinbart und erst auf der Schlussrechnung sichtbar werden.
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4
Terminplan mit Gewerkefolge
Sie erhalten einen Kalender, in dem jedes Gewerk seine Tage hat — in der richtigen Reihenfolge und mit Puffer an den kritischen Übergängen: Trockenbau vor Elektrik, Estrich vor Boden, Boden vor Möbelmontage. Wer diese Reihenfolge bricht, zahlt sie doppelt.
Dazu ein fester Wochentag, an dem Sie einen Kurzbericht mit Fotos bekommen. Auch dann, wenn es nichts zu melden gibt. Nicht der Verzug macht Auftraggeber wütend, sondern das Nichtwissen.
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5
Ausführung
Sie rufen nie einen Elektriker an. Sie bekommen eine Mobilnummer und eine Person, die auf der Baustelle ist. Wir bestellen das Material, nehmen die Lieferungen an, sagen den Gewerken, wann sie kommen, kontrollieren, was sie abgeliefert haben, und räumen hinterher auf.
Wenn etwas nicht passt, klären wir das mit dem Gewerk — nicht Sie.
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6
Abnahme und Übergabe
Gemeinsamer Rundgang durch alle Räume. Was nicht passt, kommt in ein Abnahmeprotokoll — mit einer Frist je Punkt, nicht mit einem „machen wir noch". Die Schlussrechnung kommt danach, nicht davor.
Sie bekommen außerdem die Unterlagen, die Sie später brauchen: Datenblätter der Materialien, Pflegehinweise für Oberflächen und die Kontakte der beteiligten Betriebe.
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7
Vier Wochen nach der Eröffnung
Wir kommen noch einmal vorbei. Bis dahin haben Sie im Betrieb gemerkt, was im leeren Raum niemand sieht: eine Steckdose an der falschen Stelle, eine Tür, die im Weg steht, ein Regalboden, der eine Höhe tiefer besser wäre.
Für Nacharbeiten gilt dieselbe Nummer wie während der Bauzeit. Die Betriebe sitzen in der Region — das ist der Unterschied zwischen einer Woche und einem Vierteljahr.
Zahlung nach Baufortschritt.
Sie zahlen nicht alles im Voraus und nicht alles am Ende, sondern in vereinbarten Abschlägen entlang des Baufortschritts. Die Höhe und die Zeitpunkte stehen im Vertrag, bevor gearbeitet wird.
Für die Ausführung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.