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Begriffe, die in Angeboten stehen.

Was in einem Leistungsverzeichnis steht, ist selten selbsterklärend. Hier stehen die Begriffe, die in unseren Unterlagen vorkommen — und jeweils der Satz dazu, warum sie über Geld entscheiden.


Planung und Vertrag

  • Aufmaß — das Messen des Bestands vor der Planung. Klingt banal, ist aber der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Angebot hält. Wer nach Plan statt nach Bestand kalkuliert, findet die Abweichung erst auf der Baustelle — und dann kostet sie einen Nachtrag.
  • Leistungsverzeichnis — die Aufstellung aller Leistungen mit Menge, Einheit und Preis, nach Gewerken gegliedert. Es ist das einzige Dokument, mit dem sich zwei Angebote wirklich vergleichen lassen. Eine Gesamtsumme ohne Gliederung sagt nichts.
  • Gewerk — ein abgegrenztes Handwerk: Trockenbau, Elektrik, Boden, Maler. Bei einem Innenausbau sind meist acht bis zehn beteiligt. Wer sie einzeln beauftragt, koordiniert sie auch einzeln — das ist der Unterschied zwischen einem Vertragspartner und zehn.
  • Bemusterung — der Termin, an dem Materialien, Farben und Oberflächen verbindlich festgelegt werden. Danach wird bestellt. Jede Änderung danach ist ein Nachtrag, weil Ware bereits unterwegs ist.
  • Nachtrag — eine Leistung, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten war. Nachträge sind normal; unangenehm werden sie nur, wenn man sie erst auf der Rechnung sieht. Deshalb: schriftlich und vorab, nie mündlich auf der Baustelle.
  • Abnahme — die förmliche Feststellung, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht ist. Mit ihr beginnt die Gewährleistungsfrist und die Zahlungspflicht des Restbetrags. Was dabei nicht ins Protokoll kommt, ist später schwer durchzusetzen.
  • Stellplan — der maßstäbliche Plan, wo welches Möbel steht. Er ist die Grundlage der Montage und entscheidet darüber, ob Anschlüsse an der richtigen Stelle sitzen.

Bau und Technik

  • Estrich — die Ausgleichsschicht zwischen Rohdecke und Bodenbelag. Wichtig ist, was darin liegt: Leitungen im Estrich lassen sich später nur mit Aufbruch ändern. Deshalb muss vor dem Estrich feststehen, wo Wasser und Strom gebraucht werden.
  • Hohlkehle — der Bodenbelag wird an der Wand nach oben gezogen, sodass keine Fuge entsteht. In Praxen, Aufbereitungsräumen und überall dort, wo desinfiziert wird, ist das der Unterschied zwischen reinigbar und nicht reinigbar.
  • Sockel — der Abschluss zwischen Boden und Wand. Bei wischbaren Räumen hochgezogen ausgeführt, sonst wird die Fuge zur Schmutzkante.
  • Leerrohr — ein leeres Rohr in Wand oder Boden, durch das später ein Kabel gezogen werden kann. Kostet während des Baus fast nichts und nachträglich sehr viel. Der günstigste Weg, eine spätere Erweiterung offenzuhalten.
  • Trockenbau — Wände und Decken aus Ständerwerk und Beplankung statt aus Mauerwerk. Schnell, leicht und rückbaubar — und der Grund, warum sich Grundrisse in Mietobjekten überhaupt ändern lassen.
  • Akustik — wie stark ein Raum Schall zurückwirft. Der häufigste Grund, warum ein optisch gelungener Raum im Betrieb nicht funktioniert. Harte Oberflächen sehen gut aus und machen Gespräche schwer. Akustik gehört in die Planung, nicht in die Nachbesserung.
  • Absaugung — die gezielte Abführung von Staub oder Dämpfen am Entstehungsort, etwa bei Podologie, Nagelmodellage oder in Werkstätten. Sie braucht einen Weg nach außen, und der bestimmt oft, wo der Arbeitsplatz überhaupt liegen kann.
  • Fluchtweg — der Weg ins Freie im Gefahrenfall. Breite und Türaufschlagrichtung sind vorgegeben und werden vor der Möblierung geklärt, nicht danach. Ein Schrank an der falschen Stelle kann die Abnahme verhindern.
  • Barrierefreiheit — Türbreiten, Bewegungsflächen, Schwellen und Sanitärausstattung, die auch mit Rollstuhl nutzbar sind. Bei Praxen mit Kassenzulassung und öffentlichen Gebäuden meist nicht verhandelbar.

Aus den einzelnen Branchen

  • Refraktion — die Bestimmung der Sehstärke beim Optiker. Der Raum dafür braucht eine bestimmte Prüfentfernung, und die bestimmt seine Mindesttiefe. Augenoptik
  • Prüfentfernung — der Abstand zwischen Auge und Sehzeichen, meist rund fünf Meter. Über einen Spiegel lässt er sich halbieren, sodass etwa zweieinhalb Meter Raumtiefe genügen. Das ist der Unterschied zwischen „passt nicht" und „passt".
  • Aufbereitung — die Reinigung und Sterilisation von Instrumenten. Braucht eine eigene Arbeitszeile mit Becken, Anschlüssen und getrennten Wegen für unrein und rein. Podologie
  • Rückwärtswaschplatz — der Waschplatz im Friseursalon, an dem der Kunde nach hinten geneigt liegt. Braucht eine bestimmte Anschlusshöhe; sitzt sie falsch, arbeitet der Friseur jahrelang schief. Friseursalon
  • Spielebene — die erhöhte Ebene im Kita-Gruppenraum. Der einzige Einbau, der Kinder trägt: Sie muss Absturzsicherung, Klemmschutz und Einsehbarkeit zugleich lösen. Kitas
  • Größenkennzeichnung — Schulmöbel werden nach Körpergröße in farblich gekennzeichnete Größenklassen geliefert. Beim Aufstellen entscheidet sie darüber, welcher Tisch in welchen Raum gehört. Schulen
  • Schwarz-Weiß-Trennung — die bauliche Trennung zwischen kontaminierter Einsatzkleidung und sauberer Privatkleidung im Feuerwehrhaus. Eine Wegeführung, keine Beschriftung. Feuerwehrhäuser
  • Der Pass — in der Gastronomie die Übergabestelle zwischen Küche und Service. Von ihm gehen alle Servicewege aus; steht er falsch, hilft kein schöner Gastraum. Gastronomie
  • Fettabscheider — die Vorrichtung, die Fett aus dem Abwasser einer Küche zurückhält. Braucht Platz und Zugänglichkeit und bestimmt oft mit, wo eine Küche überhaupt liegen kann.
  • Verweildauer — wie lange ein Gast bleibt. Sie bestimmt die vertretbare Platzdichte: Ein Mittagslokal verträgt eine Enge, die ein Abendrestaurant ruiniert.
  • Belegungsplan — im Hotel die Übersicht, welche Zimmer wann frei sind. Bei einer Renovierung im laufenden Betrieb wird von ihm aus geplant, nicht von der Möbelliste. Hotels
  • Diskretionsabstand — der Abstand, ab dem am Empfang Gesprochenes im Wartebereich nicht mehr verständlich ist. Eine bauliche Größe, keine Frage der Höflichkeit. Praxen

Öffentliche Auftraggeber

  • Direktvergabe — die Vergabe eines Auftrags ohne förmliches Verfahren. In Hessen seit 2026 bis 100.000 Euro netto bei Liefer- und Dienstleistungen möglich, bei Bauleistungen bis 750.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Vergabestelle den Betrieb kennt.
  • Tariftreue — die Erklärung, die maßgeblichen Tarif- oder Mindestlöhne einzuhalten, auch für eingesetzte Nachunternehmer. In Hessen ab 20.000 Euro netto Auftragswert.
  • Eignungsnachweis — der Beleg, vergleichbare Aufträge bereits ausgeführt zu haben. Bei förmlichen Verfahren die Hürde, an der junge Betriebe scheitern — und der Grund, warum der Weg über Direktaufträge führt und nicht über Ausschreibungen.

Fehlt ein Begriff?

Wenn in einem Angebot etwas steht, das Sie nicht einordnen können, fragen Sie danach — bei uns oder bei jedem anderen Anbieter. Ein Angebot, das sich nicht erklären lässt, ist kein gutes Angebot.

Häufige Fragen · Ablauf eines Projekts · Leistungen und Gewerke

Raum vor dem Ausbau mit Lasermessgerät auf einem Stativ, Zollstock und Klemmbrett auf der Fensterbank
Aufmaß vor der Planung — Gestaltungsbeispiel