Pflegeeinrichtungen

Ein Bewohnerzimmer einrichten, wenn vierzehn Quadratmeter alles sind.

Pflegebett, Schrank, Sitzplatz und eine Fläche, auf der zwei Pflegekräfte gleichzeitig arbeiten können — auf der Fläche, die die Verordnung als Mindestmaß nennt. Wir planen das Zimmer, bevor Möbel bestellt werden.

Bewohnerzimmer mit dreiseitig zugänglichem Pflegebett, Einbauschrank aus Eiche mit gerundeten Kanten und freier Fläche am Fußende
Bewohnerzimmer — Gestaltungsbeispiel

Die vierzehn Quadratmeter sind keine vierzehn.

Die hessische Ausführungsverordnung nennt für den Wohn-Schlaf-Raum eine Wohnfläche von mindestens vierzehn Quadratmetern und eine lichte Raumbreite von 3,2 Metern. Was viele beim Planen übersehen: Vorräume werden dabei nicht mitgerechnet. Die Fläche zwischen Zimmertür und eigentlichem Raum zählt nicht mit — der Sanitärbereich ohnehin nicht, der ist ein eigener Teil des Wohnplatzes.

Rechnen Sie es einmal durch. Bei 3,2 Metern lichter Breite ergeben vierzehn Quadratmeter eine Raumtiefe von rund 4,4 Metern. Ein Pflegebett misst mit Rahmen etwa einen Meter auf 2,10 Meter. Stellt man es längs an die Wand und lässt davor die Bewegungsfläche frei, die ein Rollstuhl zum Wenden braucht, sind 3,6 Meter belegt. Für Schrank, Sitzplatz und alles Weitere bleibt weniger als ein Meter Tiefe.

Das ist der Grund, warum Bewohnerzimmer so oft eng wirken, obwohl jedes Maß eingehalten ist: Die Fläche reicht rechnerisch, aber nicht in der Anordnung, die man zuerst probiert. Wer das Zimmer vorher zeichnet, statt Möbel nach Katalog zu bestellen, findet meist zwei bis drei Anordnungen, die funktionieren — und eine, die den Bewohner selbstständig hält, weil er den Schrank vom Bett aus erreicht.

Was am Bewohnerzimmer vorher feststehen muss

Diese Punkte entscheiden über den Grundriss, nicht über den Geschmack. Fast alle stehen so oder ähnlich in der Verordnung — und fast alle lassen sich nach der Möblierung nicht mehr ändern.

Beim Ortstermin messen wir sie am Bestand nach.

  • Wo der Vorraum endet — er zählt nicht zur Wohnfläche. Bei einem Zimmer, das knapp über der Mindestfläche liegt, entscheidet die Frage, wo genau gemessen wird, über die Genehmigungsfähigkeit. Das gehört vor die Planung, nicht danach.
  • Von welcher Seite gepflegt wird — ein Pflegebett, das an einer Wand steht, ist ein anderes Möbel als eines, das von drei Seiten zugänglich ist. Diese Entscheidung trifft die Pflegedienstleitung, und sie bestimmt danach alles Übrige.
  • Ob ein Lifter eingesetzt wird — ein Standlifter braucht Anfahrfläche am Bett, ein Deckenlifter braucht eine tragfähige Decke und eine Schiene, die vor dem Verputzen geplant sein will. Nachträglich wird beides teuer.
  • Wo die Rufanlage sitzt — sie muss von jedem Bett aus bedienbar sein. Steht das Bett später anders, als bei der Elektroplanung angenommen, hängt das Handset auf der falschen Seite.
  • Ein Anschluss für eine Leselampe je Bett — die Verordnung verlangt ihn ausdrücklich. In der Praxis fehlt er regelmäßig, weil er in keiner Möbelliste steht.
  • Wie viel Platz für Eigenes bleibt — der Wohnplatz muss sich mit privaten Gegenständen ausstatten lassen. Wer die Fläche bis auf den letzten Zentimeter durchmöbliert, erfüllt das formal und nimmt dem Bewohner das, was aus dem Zimmer sein Zimmer macht. Ein Sessel von zu Hause braucht einen Platz, den niemand eingeplant hat.
  • Nachtbeleuchtung, die nicht weckt — sie muss für die nächtliche Pflege einschaltbar sein, ohne den Bewohner hochzureißen. Das ist eine Frage der Position und der Lichtfarbe, nicht der Leuchtenauswahl.
  • Individuell regelbare Temperatur — der Heizkörperplatz und die Bedienbarkeit des Thermostats gehören in den Möblierungsplan. Ein Thermostat hinter dem Schrank ist kein Thermostat.
  • Verbrühungsschutz und Haltegriffe im Sanitärbereich — beides verlangt die Verordnung. Haltegriffe brauchen tragfähigen Untergrund, und der wird beim Trockenbau festgelegt, nicht bei der Montage.

Was gilt, sagt Ihre Aufsicht. Nicht wir.

Die Zahlen oben stammen aus der hessischen Ausführungsverordnung zum Betreuungs- und Pflegegesetz. Sie gelten für Einrichtungen, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen — und sie sind Mindestmaße, keine Zielwerte.

Diese Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Wer jetzt für 2027 plant, sollte den Stand der Nachfolgeregelung bei der zuständigen Behörde erfragen, bevor Grundrisse festgezurrt werden. Was Ihr Haus im Einzelnen erfüllen muss, ergibt sich ohnehin aus Ihrer Konzeption und den Auflagen Ihrer Aufsicht. Das ist Ihre fachliche Verantwortung, und wir maßen sie uns nicht an.

Unsere Seite ist die bauliche: nachmessen, zeichnen, Anschlüsse festlegen, Möbel beschaffen und montieren. Bringen Sie zum Ortstermin mit, was aus der letzten Begehung offen ist.

Barrierefreier Waschplatz mit unterfahrbarem Waschtisch, Haltegriff und großflächigem Spiegel
Sanitärbereich — Gestaltungsbeispiel

Fragen zum Bewohnerzimmer

Wie viele Quadratmeter braucht ein Bewohnerzimmer?

Nach der hessischen Ausführungsverordnung mindestens vierzehn Quadratmeter Wohnfläche im Wohn-Schlaf-Raum, bei einer lichten Raumbreite von möglichst 3,2 Metern. Für eine Nutzungseinheit, die zwei Personen aufnimmt, sind es mindestens 24 Quadratmeter. Vorräume zählen nicht mit, der Sanitärbereich ist ein eigener Teil des Wohnplatzes. In anderen Bundesländern gelten andere Zahlen — wir planen im Rahmen dessen, was Ihre Aufsicht vorgibt.

Können wir ein Musterzimmer machen, bevor wir alles bestellen?

Das ist der Weg, den wir vorschlagen. Ein Zimmer komplett fertig, von Ihnen und Ihrer Pflegedienstleitung abgenommen und ein paar Tage im Betrieb erprobt. Danach steht fest, was ein Zimmer kostet, wie lange es dauert und was im Alltag stört — und Sie entscheiden über den Rest mit Zahlen statt mit einem Angebot.

Dürfen Bewohner eigene Möbel mitbringen?

Die Verordnung verlangt, dass sich der Wohnplatz mit privaten Gegenständen ausstatten lässt. Wie weit das geht, regeln Sie in Ihrer Hausordnung — dort spielen Brandschutz und Hygiene hinein. Für die Planung heißt es: Wir halten eine Fläche frei, statt jeden Zentimeter zu verplanen. Ein Zimmer, in das nichts Eigenes mehr passt, erfüllt die Vorschrift dem Buchstaben nach und ihrem Sinn nach nicht.

Wir haben Zimmer, die unter vierzehn Quadratmetern liegen.

Für Bestandsgebäude gibt es Übergangs- und Befreiungsvorschriften; ob und wie sie für Ihr Haus greifen, entscheidet Ihre Aufsicht, nicht wir. Was wir beitragen können, ist die Bestandsaufnahme: Wir messen jedes Zimmer auf, halten fest, wo die Wohnfläche tatsächlich endet, und zeichnen die Anordnungen, die innerhalb des vorhandenen Maßes möglich sind. Damit gehen Sie in das Gespräch mit Zahlen statt mit Schätzungen.

Machen Sie auch einzelne Zimmer oder nur ganze Häuser?

Beides. Ein einzelnes Zimmer ist als Musterzimmer ohnehin der übliche Anfang. Für ganze Etagen arbeiten wir zimmerweise und geben jedes Zimmer am selben Tag wieder frei — wie das im laufenden Betrieb abläuft, steht auf der Seite zum Pflegeheim.

Viele gleiche Räume, ein knappes Zeitfenster.

Bewohnerzimmer, Patientenzimmer, Hotelzimmer, Klassenräume — dieselbe Logik der Wiederholung, jeweils andere Anforderungen an das einzelne Zimmer.

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Leerer Raum vor der Möblierung mit aufgezeichneten Stellflächen auf dem Estrich
Aufmaß vor der Möblierung — Gestaltungsbeispiel